Kam in alter Zeit ein Fremder ins Dorf, der sich dort ansiedeln und sein Brot verdienen wollte, so musste dieser Neuling gewissermaßen erst eine Probezeit durchlaufen. Fiel diese Zeit, die sich über ein Jahr oder länger erstrecken konnte, gut aus, so wurde der Fremdling in die Dorfgemeinschaft als Fremder aufgenommen. Ein Langelscher wurde er aber nicht. War das Urteil negativ, so blieb dieser Fremde für immer von der Dorfgemeinschaft innerlich ausgeschlossen. Der Leitspruch lautete: Sei du wie wir und mit uns, so sind wir auch mit dir. Niemals oder nur sehr schwer gelang es einem Fremden, die einmal bestehende Meinung und die Gemeinschaft des Dorfes wieder für sich zu gewinnen. Er blieb ein Fremder, aber seine Kinder, die in Langeln aufwuchsen, wurden dann als Langelsche anerkannt.