Im Frühjahr 1525 breitete sich die Unzufriedenheit der ländlichen Bevölkerung auch in unserer Nordharzer Gegend aus. Zahlreiche Bauernhaufen hatten sich in der Grafschaft Wernigerode zusammengefunden. So vermochte sich der Komtur von Langeln in den letzten Tagen des April, als der Sturm losbrach nicht zu schützen. Die Gebäude wurden teilweise zerstört und ausgeplündert. Der damalige Komtur Burchard von Pappenheim musste Schutz bei seinem weltlichen Herrn, den Grafen Botho zu Stolberg, suchen, der selbst aufs äußerste bedroht wurde und die Bauerartikel annehmen musste. Für den entstandenen Schaden forderte der Komtur von Langeln im Februar 1526 eine Entschädigung beim Grafen zu Stolberg-Wernigerode. So wurde die Angelegenheit für den 19.Februar anberaumt und in der Folge eines Vergleichs, dem Komtur die damals ansehnliche Summe von 180 Gulden zugesprochen. Diese Summe mussten die Dorfschaften Langeln, Drübeck, Darlingerode, Waterlehr, Ilsenburg Veckenstedt, Silstedt und der Flecken Elbingerode und Nöschenrode als Buße aufbringen. Dabei kam dem Komtur das einflussreiche Fürwort des Herzogs Heinrich d. j. von Braunschweig zugute.