2021

März 2021: Die Gefangennahme des Komturs

Am Himmelfahrtstag, dem 28.05.1584, ließen die Grafen zu Stolberg – Wernigerode durch ihren Vogt, den Verwalter zu Schmatzfeld und einer Anzahl bewaffneter Leute den Komtur Otto von Blanckenburg während des Gottesdienstes in Langeln gefangen nehmen und aufs Schloss Wernigerode in Haft bringen.
Der Grund für diese Verhaftung war wohl die Misshandlung des Hirtenknaben, dem das Vieh des Komturs in das Gehölz am Sachsberge entlaufen war. Er wurde übel verwundet und erschlagen. Das eine derartige Aktion an einem privilegierten und exemten Komtur großes Aufsehen erregen und ernstliche Folgen nach sich ziehen würde, war den Grafen klar. So geschah es denn auch. Durch ein am 01.09.1584 von Speyer aus erlassenes und am 18.09.1584 amtlich ausgehändigtes kaiserliches Mandat, worin die Verhaftung mit einem juristischen Schriftstück, dem Grafen die sofortige Freilassung des Komturs befohlen wurde und sie in Person oder durch einen Anwalt auf den 12.10.1584 vor das kaiserliche Kammergericht geladen wurden. In diesem Schriftstück ist von schauerlich furchtbarer Gewalttat der Grafen die Rede, worin der ehrsam liebe andächtige Komtur als ein durchaus unschuldiges Opfer dargestellt wird.

Holger Wesemann, Vorsitzender Heimatverein Langeln / Harz