Mit der Bodenreform 1945 kam es zu gravierenden Veränderungen in der Struktur der Besitzverhältnisse und der damit verbundenen Bodennutzung. Vor dem Krieg war Langeln ein fast rein landwirtschaftliches Dorf. Nach der Bodennutzungserhebung von 1934 verfügte die Gemeinde Langeln über 1444,14 Hektar (ha) landwirtschaftliche Nutzfläche, die sich in 1374,66 ha Ackerland, 11,91 ha Gartenland, 54,83 ha Wiesen und Weiden, sowie in 2,74 ha Obstplantagen gliederte. Dieser Grund und Boden wurde von 102 Kleinbauern (bis zu 3 ha), 15 Mittelbauern (6-50 ha), 4 Großbauern (50-100 ha) und einem Großgrundbesitzer bewirtschaftet. Die 102 Kleinbauern machten 83,6 % der Bauernwirtschaften aus, die zusammen 44 % der Nutzfläche bewirtschafteten, die Mittelbauern kamen auf 12,3 % der Wirtschaften mit einem Flächenanteil von 15,7 %, die Großbauern hatten nur einen Anteil von 3,3 % bei den Wirtschaften, aber mit immerhin 15,2 % der Nutzfläche. Der eine Großgrundbesitzer machte mit 0,8 noch nicht mal ein Prozent der Landwirtschaftsbetriebe aus, besaß aber mit 25,1 % etwas mehr als ein Viertel der Langelner Nutzfläche. Bei der Summierung der 4 Großbauern mit dem Großgrundbesitzer ergibt sich, dass diese 5 Wirtschaften etwas über 40 %, die anderen 117 Wirtschaften aber nur 60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche besaßen.
Anfang September 1945 wurde in Langeln die Bodenreform eingeführt. Sie hatte die Enteignung und Aufteilung des Großgrundbesitzes der Familie Fendt und damit das Ende des Langelner Gutes zur Folge. Zur Durchführung dieses Prozesses wurde eine Kommission gebildet, die den zu enteignenden Boden und ebenso das Inventar erfasste. Es wurden 361,43 ha entschädigungslos enteignet und an Landarbeiter, Vertriebene, landarme Bauern und Kleinpächter übergeben. Im Zuge dieser Landverteilung kam es zur Neugründung von 46 Siedlerstellen und zur Aufstockung von 92 Wirtschaften durch Landzugabe. Mit der Übernahme des Bodens erhielten die Neusiedler und Kleinbauern auch lebendes Inventar aus dem Großgrundbesitz, wie Kühe, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen, dazu wurden auch landwirtschaftliche Geräte wie Pflüge, Eggen, Kultivatoren und andere übergeben. Bauwilligen Neubauern und Umsiedlern wurde die Möglichkeit gegeben, Wohnhaus und Stall zu errichten. Diese Gebäude entstanden auf Flächen des Gutes und in der Schmiedebreite.
Mit der Wahl des Ortsausschusses der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) war die Massenorganisation für die Langelner Bauern entstanden. Der VdgB hatte die Aufgabe, eine Ausleihstation für Maschinen und Geräte, einen Betrieb zur Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, Deckstationen und eine Reparaturwerkstatt einzurichten. Außerdem besorgte er finanzielle Mittel in Form von Krediten für die Neubauern. Erster Vorsitzender war Gustav Gallun, Sekretär wurde Gerhard Wiszinski.